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Stand: 01.02.2026

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Stand: 01.02.2026

 

 

Anforderungsanalyse

 

Schon vor dem eigentlichen Kauf einer Software-Lizenz ist zu prüfen,

ob die Kundenanforderungen durch die Software erfüllt werden können

 

 a) Erfüllung der Anforderungen ohne Anpassung der Software

 

 b) Erfüllung der Anforderungen nach Anpassung (durch individuelle Scripte, Reports, etc.)

 

Die Prüfung, ob die Software die Anforderungen auf Anwenderseite erfüllt obliegt dem Anwender selbst.

Dafür steht eine Beschreibung der Softwarefunktionen in der Online-Hilfe zur Verfügung.

Darüber hinaus kann die Software auf Anfrage im Internet vollumfänglich getestet werden.

 

Da diese Analysen Voraussetzung für den Kauf einer Software-Lizenz sind, fallen bis zu diesem Zeitpunkt

noch keine Kosten für den Anwender an.

 

 

Anpassungsanalyse

 

Ergeben sich in der Anforderungsanalyse bereits Anforderungen, die über die Standardfunktionen der Software

hinausgehen sind diese Anforderungen vom Anwender spätestens bei der Bestellung der Software zu formulieren.

(Bereitstellung des Pflichtenheftes). Ist der Anwender nicht in der Lage ein Pflichtenheft bereitzustellen,

kann die eXtra4-Softwareentwicklung diese Aufgabe gegen Kostenerstattung übernehmen.

 

Anhand dieser definierten Sonderfunktionen prüft eXtra4-Softwareentwicklung, ob und wie die Anforderungen umgesetzt werden können.

 

Die Art der Kosten für die Erstellung der gewünschten Anpassungen werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

 

Die Höhe der Kosten ist jedoch im wesentlichen von der Komplexität der Anpassungen abhängig und entsprechend

nur in eingeschränkten Rahmen abschätzbar.

 

 

 

Lastenheft

 

Das Lastenheft wird nach der Erteilung des Anpassungsauftrages erstellt und beinhaltet, wie die im Pflichtenheft

aufgeführten Anforderungen umgesetzt werden und ist somit die Basis für die Erstellung der Anpassungen

und die Abrechnung der dabei anfallenden Kosten.

 

Ergeben sich während der Erstellung der Anpassung neue Anforderungen auf Anwenderseite so werden diese erst

nach Einbindung in das Lastenheft und ggf. nach entsprechender Modifizierung der Auftragsbestätigung verbindlich.

 

Anpassungsleistungen , die nicht im Lastenheft aufgeführt sind nicht Teil des Anpassungsauftrages.

 

 

 

Störungsbeseitigung

 

Feststellen der Störungsursache.

 

a) Störungen durch fehlerhafte Software

 

 

b) Störungen durch Veränderungen des Computersystems beim Kunden